Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag |
Schritt-für-Schritt Anleitung
21 Dezember 2022
Lesezeit: 4 min
Haben Sie in den vergangenen Wochen ein Auto gekauft und möchten es nun wieder an den Verkaufenden zurückgeben? Was die Rechtsprechung sagt und wie der Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag klappt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Rücktritt vom Kaufvertrag Auto: So klappt es
Ein generelles Rückgaberecht bzw. Widerruf für Fahrzeuge gibt es in Deutschland nicht. In manchen Fällen können Sie als Autokäufer*in einen Rücktritt von der Transaktion und vom Kaufvertrag Ihres kürzlich erworbenen Fahrzeugs versuchen.
Das Ziel der Rückgabe ist also, der Rücktritt vom Auto und die Rückerstattung des bezahlten Gelds. Aber in welchen Fällen ist der Rücktritt vom Autokauf für Verbraucher möglich?
Sollten Sie Ihr Fahrzeug über das Internet gekauft haben, fällt Ihr Kauf unter die Rechtsprechung des Fernabsatzvertrags. Sie können hier vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Aufgrund des großzügigen Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen - sprich bei Käufen über das Internet - gehen viele Konsumenten und Konsumentinnen davon aus, dass die Konditionen des 14-tägigen Rücktrittsrechts auch bei Autokäufen die in Person getätigt werden Anwendung findet. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Beim klassischen Autokauf in Person kann noch einmal zwischen dem Kauf von privat und von einem Händler unterschieden werden. Denn für die beiden Bereiche gilt unterschiedliches Recht.
Private Verkäufer*innen können durch besondere Vertragsklauseln, wie „Auto gekauft wie gesehen“ die Haftung beim Autoverkauf sehr einschränken. Mehr dazu im weiteren Artikel oder in unserem Ratgeber speziell zu dem Thema „Auto gekauft wie gesehen“.
Und wie sieht die rechtliche Lage bei einem Autokauf bei einem Autohaus aus? Können Sie hier ohne Weiteres vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten?
Der Rücktritt von einem Auto-Kaufvertrag ist in Deutschland generell möglich. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Rein theoretisch, ist ein Kaufvertrag nichtig, sobald beide Vertragsparteien einwilligen, von diesem zurückzutreten. Allerdings hat der Verkäufer bzw. die Verkäuferin hier das Wahlrecht, ob sie dieser Rückzahlung zustimmen.
Gewerbliche Verkäufer bzw. gewerbliche Verkäuferinnen sind also nicht dazu verpflichtet Ihnen das Geld für Ihre Auto-Bestellung zu erstatten. Trotzdem sind viele Händler*innen kulant und lassen Sie gegen eine geringe Gebühr (oder ohne Gebühr) vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte sich Ihr Autohändler bzw. Ihre Autohändlerin nicht kulant zeigen, so muss am Fahrzeug ein Mangel vorhanden sein, der bereits bei Übergabe des Autos - also zum Kaufzeitpunkt - bestanden haben muss.
Was ein erheblicher Mangel ist, ist gesetzlich nicht direkt festgelegt. Jedoch hat ein BGH-Urteil vom Mai 2014 einen generellen Richtwert definiert: Sobald der Mangel 5 % des Kaufpreises beträgt, ist der vorhandene Mangel nicht mehr unerheblich.
Haben Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen für 5.000 € erworben, muss die Instandsetzung des festgestellten Mangels mindestens 250 € betragen, um einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu gewährleisten.
Ein weiterer Fall, indem der Händler bzw. eine Händlerin verpflichtet ist, das Auto zurücknehmen, ist, falls gegen die Vereinbarungen im Kaufvertrag grob verstoßen wurde. Sollten Sie beispielsweise ein Auto gekauft haben, dass als „unfallfrei“ deklariert wurde und erfahren Sie im Nachhinein, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, können Sie problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag eines Privatkaufs sieht wieder etwas anders aus. Im Gegensatz zum Autohändler bzw. zur Autohändlerin können Privatverkäufer und -verkäuferinnen jegliche Gewährleistung für vorhandene Mängel im Kaufvertrag ausschließen.
Auch wenn sich dies erst einmal wie ein Freifahrtschein anhört, ist es das nicht. Denn auch Privatverkäufer*innen müssen unter bestimmten Umständen, den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten und das Fahrzeug zurücknehmen.
Angenommen, Sie fahren ein Auto mit stärkerem Rostbefall Probe. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin weist Sie während der Probefahrt auf den Rost hin und schließt die Gewährleistung für diesen Mangel ausdrücklich im Kaufvertrag aus.
Unterschreiben Sie diesen Auto-Kaufvertrag, stimmen Sie dem Ausschluss der Gewährleistung ausdrücklich zu und können für diesen Mangel nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber welche Mängel können zu einem Rücktritt beim privaten Autokauf führen?
Sollte das Fahrzeug, neben offensichtlichen Fehlern, weitere Mängel aufweisen, die Ihnen der Verkäufer bzw. die Verkäuferin beim Kauf verschwiegen hat, so besteht die Chance, dass Sie das Kfz aufgrund von arglistiger Täuschung dem Verkaufenden zurückgeben können.
Wie bereits erwähnt ist der Ausschluss der Haftung und Gewährleistung für Privatpersonen kein Freifahrtschein. Es gibt einige Mängel, die trotz der Klausel „gekauft wie gesehen“ im Auto-Kaufvertrag, in einer Rückabwicklung des Kaufvertrags enden können.
Um diese Mängel, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben müssen, identifizieren zu können, müssen Sie zwischen offensichtlichen und nicht offensichtlichen Schäden unterscheiden.
Zu den offensichtlichen Mängeln gehören Schäden, die Sie mit dem bloßen Auge erkennen oder durch eine Probefahrt herausfinden können. Beispiele hierfür sind:
Diese sind durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ von jeglicher Haftung durch den Besitzer bzw. die Besitzerin ausgeschlossen.
Zu den versteckten Mängeln gehören Schäden, die Sie ohne einen Sachverständigen nicht hätten erkennen können. Beispiele hierfür sind etwa:
Für diese versteckten Schäden muss der Käufer trotz Haftungsausschluss geradestehen. Diese Mängel sind also nicht durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ abgedeckt.
Falls bei Ihrem gekauften Auto ein Schaden dieser Art vorliegt, haben Sie eine Rechtsgrundlage, um vom Auto-Kaufvertrag von privat zurückzutreten und die Transaktion rückgängig zu machen. Allerdings sollten Sie Einzelfälle immer von einer Rechtsberatung untersuchen lassen, um eine eindeutige Antwort für Ihren individuellen Fall zu erhalten.
Fazit:
Wenn Sie Ihr Auto von einem privaten Verkäufer bzw. einer privaten Verkäuferin erworben haben, können Sie vom Auto-Kaufvertrag nur aufgrund von arglistig verschwiegener und versteckter Mängel zurücktreten.
Bewahren Sie die Original-Anzeige sowie den Kaufvertrag auf, um im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen betrügerischer Absicht einzuleiten.
Es ist passiert. Sie haben ein Auto von einem Händler bzw. einer Händlerin oder einem privaten Verkäufer bzw. einer privaten Verkäuferin gekauft und haben einen Mangel entdeckt.
Wie sollten Sie nun vorgehen, um den Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag einzuleiten? Im nachfolgenden Teil des Artikels zeigen wir Ihnen, wie Sie vom Kaufvertrag Ihres Autos zurücktreten.
Besonders versteckte oder verschwiegene Mängel sind für Laien nur schwer erkennbar. Sollte Ihr Auto-Mechaniker bzw. Die Auto-Mechanikerin auf den Mangel aufmerksam geworden sein, bitten Sie ihn oder sie den Schaden gründlich zu dokumentieren.
Es ist empfehlenswert, mit dem Wagen zu einem Sachverständigen-Büro zu fahren. Spezialisten können oftmals weitere wichtige Informationen, wie das Alter des Schadens, herausfinden und dokumentieren. Sollte es zu einem rechtlichen Disput kommen, sind diese Informationen essenziell.
Niemand möchte sich in einen Gerichtsprozess verstricken, daher sollten Sie im ersten Schritt das Gespräch mit dem Verkaufenden suchen. Melden Sie ihm bzw. ihr den entdeckten Mangel.
Sie können - müssen aber nicht - dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin eine Chance zur Behebung des Mangels geben. Falls Sie sich hierzu entscheiden, sollten Sie dem ehemaligen Besitzer bzw. der ehemaligen Besitzerin eine Frist setzen, bis zu der, der Mangel behoben sein muss.
Falls Sie mit dem Schaden leben können und dieser nicht gravierend ist, bietet es sich an, mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin über eine Kaufpreisminderung zu sprechen. Bieten Sie Ihrem Gegenüber beispielsweise an, Ihnen den Wert des ermittelten Schadens zurückzugeben.
Falls alle Stricken reißen und der Verkäufer bzw. die Verkäuferin den Schaden am Fahrzeug bestreitet, sollten Sie nun rechtliche Wege einleiten, um vom Autokaufvertrag zurückzutreten.
Wenn Sie die Sichere Zahlung mit Swiftcourt nutzen, um Ihren Autokauf- oder Verkauf bequemer und sicherer zu gestalten, können Sie bei Problemen Unterstützung erhalten. Sollte während der Nutzung des Services doch ein Problem mit Ihrem Vertragspartner auftreten, haben Sie während des gesamten Prozesses die Möglichkeit Swiftcourts Konfliktlösung in Anspruch zu nehmen.
Falls also während dem Autokauf- oder Verkauf etwas schieflaufen oder ein Mangel erkannt werden, haben Sie die Möglichkeit den Konflikt direkt auf Swiftcourts Website zu registrieren und mit Ihrem Vertragspartner eine Lösung zu finden. Eine Lösung könnte zum Beispiel sein, dass Sie und Ihr Vertragspartner sich darauf einigen, den Vertrag aufzulösen.
So funktioniert die Konfliktlösung bei Swiftcourt:
Eine weitere Möglichkeit, wie Sie bei einem privaten Autokauf- oder Verkauf von Ihrem Vertrag zurücktreten können, besteht, indem Sie sich mit Ihrem Vertragspartner darauf einigen, den Vertrag aufzulösen.
Falls Sie sich auf eine Vertragsauflösung mit Ihrem Vertragspartner geeinigt haben, können Sie gerne den Mustervertrag von Swiftcourt benutzen, um den Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto schwarz auf weiß zu haben.
Diesen Mustervertrag können Sie natürlich auch als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Selbstverständlich gibt es auch weitere Gründe, außer beschädigten Fahrzeugen, die Ihnen die Rechtsgrundlage bieten, um Ihr Auto zurückzugeben.
Eine verspätete Lieferung Ihres Pkw kann einen Vertragsbruch darstellen, der Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie könnten sogar Schadenersatz von Ihrem Autohändler verlangen. Allerdings ist nicht jede Nichteinhaltung des Liefertermins automatisch ein Lieferverzug dar.
Es ist wichtig, zwischen verbindlichen und unverbindlichen Lieferfristen zu unterscheiden.
Aufgrund von Lieferketten-Unsicherheiten vereinbaren die wenigsten Autohäuser verbindliche Liefertermine. Die meisten Kaufverträge, die unterschrieben werden, sind unverbindlich.
Erwarten Sie eine Lieferung Ihres Wagens in der KW 22, so kann Ihr Autohändler bei neu konfigurierten Neuwagen um bis zu 6 Wochen überschreiten. Nach dieser 6-wöchigen Frist haben Sie die Möglichkeit dem Händler bzw. der Händlerin eine 2-wöchige Nachlieferungsfrist zu setzen. Sollte der Wagen innerhalb dieser Zeit weiterhin nicht an Sie geliefert worden sein, können Sie vom Autokaufvertrag zurücktreten.
In Fällen von „höherer Gewalt“, beispielsweise während der Covid-19-Pandemie, verlängert sich die Verzugsfrist für den Händler auf ganze 4 Monate.
Die oben genannten Fristen werden durch die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) geregelt.
Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben und stellen im Nachgang fest, dass dies eine Fehlentscheidung war. Panisch rufen Sie den Autohändler bzw. Die Autohändlerin an und möchten den vereinbarten Wagen wieder abbestellen. Ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteren Grund so einfach möglich? Und wie sieht es bei einem Kauf von Privatpersonen aus?
Falls Sie von einem Kaufvertrag mit einem Händler zurücktreten möchten, müssen Sie auf die Kulanz des Autohauses hoffen. Sobald Sie Ihre Unterschrift auf dem Dokument geleistet haben, sind Sie einen bindenden Vertrag eingegangen.
Um keine Kunden zu verlieren, sind sich viele Händler*innen kulant, was die Auto-Rückgabe angeht. In manchen Fällen berechnet der Händler oder die Händlerin Ihnen eine Rücktrittgebühr von 15 %.
Im Gegensatz zum Händler bzw. zur Händlerin verfolgt die Privatperson keine gewerblichen Absichten und wird in den meisten Fällen zu weniger Kulanz bereit sein. Auch hier gilt, dass Sie ohne das Einverständnis der Privatperson nicht ohne Grund vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen.
Während Sie auf die Lieferung des Neuwagens warten, trudelt bei Ihnen ein Brief Ihres Autohauses ein. Der Händler bzw. die Händlerin verlangt plötzlich 2.000 € mehr trotz bereits unterschriebenen Kaufvertrags. Ist dies ohne Weiteres möglich?
Nein, das ist nicht ohne Weiteres möglich. Natürlich gibt es auch zu jeder Regel Ausnahmen. Halten Sie in Ihrem Kaufvertrag nach Preisanpassungsklauseln Ausschau. In manchen Sonderfällen kann der Händler bzw. die Händlerin den Preis um bis zu 5 % rechtmäßig anheben.
Ein arglistig verschwiegener Mangel ist eine Form des Betrugs. Eine Person oder ein Händler bzw. eine Händlerin versucht absichtlich einen wesentlichen Mangel am Fahrzeug zu verschweigen, um den Käufer bzw. die Käuferin zum Kauf des Wagens zu bewegen.
Diese Art von Betrug kann schwer aufzudecken sein, da versteckte Mängel in vielen Fällen nur schwer vom bloßen Auge bzw. von Laien entdeckt werden können.
In den meisten Fällen werden betrügerisch verheimlichte Mängel erst entdeckt, nachdem Käufer*innen den Pkw bereits gekauft haben.
Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer eines arglistig verschwiegenen Mangels geworden sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen kann.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Käufer*innen nach der Unterzeichnung eines Autokaufvertrags kalte Füße bekommen. Wenn das Auto noch nicht geliefert wurde, können Sie unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.
Rein rechtlich gesehen, ist der Autohändler bzw. Die Autohändlerin nicht verpflichtet, dem Rücktritt einwilligen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag Auto noch nicht geliefert wurde, hängt also von der Kulanz des Verkäufers ab.
Wenn Sie kürzlich ein Auto gekauft haben und es nun zurückgeben möchten, erfahren Sie im folgenden Artikel alles, was Sie wissen müssen. Denken Sie daran, dass Sie bestimmte Schritte unternehmen müssen, um erfolgreich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aber keine Sorge, wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns heute per E-Mail, unter support@swiftcourt.com, oder schreiben Sie uns in unserem Live-Chat, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihren Autokaufvertrag widerrufen können.