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Kaufvertrag Auto Privat Ohne Garantie |
Unbedingt beachten

14 November 2022

Lesezeit: 4 min

Kaufvertrag Auto Privat Ohne Garantie | Unbedingt beachten

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, gibt es eine Menge Dinge zu beachten. Einer der wichtigsten Teile der Transaktion ist der Auto-Kaufvertrag.

Im Kfz-Kaufvertrag werden alle Einzelheiten der Transaktion festgehalten, einschließlich dessen, was durch den Autoverkauf abgedeckt ist und was nicht.

Vor allem bei Privatverkäufen liest man häufig die Klausel “Auto gekauft wie gesehen”," wie gesehen so gekauft“ oder “gekauft wie Probegefahren”. Aber was bedeuten diese Klauseln und welche Auswirkungen haben sie beim privaten Autoverkauf?

Für wertvolle Tipps lesen Sie unbedingt weiter.

Inhaltsverzeichnis:

Was bedeutet im Kfz Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“?

Wenn Sie ein Auto privat verkaufen oder kaufen, ist es wichtig, alle Bedingungen des Kfz-Kaufvertrags zu lesen und zu verstehen. Eine Formulierung, die man öfter beim Verkauf von privat liest, ist "gekauft wie gesehen".

Diese Vertragsklausel legt fest, dass das Fahrzeug verkauft bzw. gekauft wird, "wie es ist". Der Käufer bzw. die Käuferin akzeptiert das Kfz in dem gesehenen Zustand inklusive der gesehenen Mängel.

Solche Mängel können oberflächliche Kratzer, Blechschäden aber auch Schäden anderer Art beinhalten.

“Gekauft wie gesehen” schützt den Verkäufer vor eventuellen zukünftigen Reparaturen, Schäden oder Haftungsansprüchen seitens des Käufers bzw. der Käuferin. Es ist also ein Kaufvertrag ohne Gewährleistung.

Allerdings gibt es auch Ausnahme-Situationen, in denen der Auto Kaufvertrag privat ohne Gewährleistung nicht greift.

Welche Mängel sind nicht in der Beschaffenheitsvereinbarung “gekauft wie gesehen” beinhaltet?

Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheinen mag, ist “gekauft wie gesehen” kein kompletter Haftungsausschluss für den Gebrauchtwagenverkäufer bzw. die -verkäuferin.

Auch Privatpersonen können bei versteckten Mängeln zur Rechenschaft gezogen werden. Das Schlüsselwort ist hier versteckte Sachmängel.

Kaufvertrag Laufleistung Tachometer

Der vollständige Ausschluss von Haftung schließt lediglich alle offensichtlichen Mängel ein. Offensichtliche Mängel sind Sachmängel am Pkw, die auch ein durchschnittlicher Autokaufender, ohne Kfz-Sachverständige, erkennen kann.

Versteckte Mängel hingegen sind Schäden, die ein “Otto-Normal-Verbraucher” durch eine normale Besichtigung nicht erkennen kann. Diese sind beispielsweise eine falsche Fahrleistung auf dem Tachostand, zu hoher Ölverbrauch oder ein Unfallwagen, der nicht als Unfallwagen verkauft wird.

Diese versteckten Schäden können nicht durch die Angabe im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" ausgeschlossen werden. Liegt ein versteckter Mangel vor, so können Sie sich als Käufer*in auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen (Solange Sie keinen generellen Gewährleistungsausschluss ausdrücklich vertraglich festgehalten haben).

Im Falle versteckter Mängel sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Als Kläger*in können Sie unter anderem die Rücknahme des Pkw einfordern.

Ist es zwingend erforderlich, „Auto privat gekauft wie gesehen“ in den Auto -Kaufvertrag aufzunehmen?

Falls Sie gerade Ihr Auto privat verkaufen, fragen Sie sich bestimmt, ob die Beschaffenheitsgarantie zwingend Teil des Gebrauchtwagenverkaufs sein muss. Müssen Sie beim privaten Autoverkauf Garantie oder Gewährleistung geben? Und wie sieht es beim Händler aus?

Verkäufer Kfz Händler

Auto Privat Verkaufen: Das ist der Unterschied zum Händler

Wenn Sie als private Vertragspartner bzw. als private Vertragspartnerin auftreten, steht es Ihnen frei, ob Sie dem Käufer bzw. der Käuferin eine Gewährleistung für das Fahrzeug einräumen möchten. Sie können, müssen es aber nicht.

Gewährleistung ist ein Begriff, der im deutschen Kaufrecht Anwendung findet. Im Rahmen eines privaten Pkw-Kaufvertrags ohne Garantie bedeutet dies, dass der Verkäufer für Mängel haften muss, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, ausser die Sachmängelhaftung wurde im Vertrag explizit ausgeschlossen.

Allerdings haften Sie uneingeschränkt und immer für versteckte Mängel, die zum Verkaufszeitpunkt bereits vorlagen (bspw. das Auto ist ein Unfallwagen, wird aber nicht als solches verkauft, veränderte Laufleistung auf dem Tachometer, zu hoher Ölverbrauch etc.).

Um sich hier als Käufer*in und Verkäufer*in vor eventuellen Problemen zu schützen, empfehlen wir Ihnen bei Unklarheiten, was in den Autokaufvertrag muss, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Gewährleistungsausschluss beim Händlerverkauf/-kauf

Im Gegensatz zu Privatleuten haben Sie als Händler nicht die Option, den Haftungsausschluss wegzulassen. Der Kauf beim Autohaus schließt eine Gewährleistung für eine Zeit von mindestens 1 Jahr immer mit ein.

Als Käufer*in empfehlen wir Ihnen immer alle Angaben zum Fahrzeug detailliert im Kaufvertrag festhalten zu lassen. Drucken Sie auch unbedingt die Fahrzeug-Anzeige aus und heben Sie diese in Ihren Dokumenten auf.

Falls ein gewerblicher Autoverkäufer bzw. eine gewerbliche Autoverkäuferin Ihnen einen Gebrauchtwagen mit der Vertragsklausel “gekauft wie gesehen” oder "Kaufvertrag Auto ohne Garantie und Gewährleistung" verkaufen möchte: Achtung! Das ist nicht rechtens.

Leider gibt es mittlerweile einige Händler*innen, die durch Tricks versuchen sich der Haftungspflicht zu entziehen. Hier sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten.

Kauf eines Gebrauchtwagens von Privatpersonen vs. Autohaus

Im nachfolgenden Abschnitt erfahren Sie, was die respektiven Vor- und Nachteile eines Gebrauchtwagenkaufs von Privatpersonen und Autohäusern sind.

Wie Sie bereits erfahren haben, sind gewerbliche Verkäufer*innen, also Autohäuser, immer rechtlich verpflichtet, Ihnen eine mindestens 1-jährige Gewährleistung auf Gebrauchtwägen zu geben.

Gebrauchtwagenhändler*innen sind nicht verpflichtet Ihnen Garantie zu geben

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oftmals fälschlicherweise als ein und dasselbe verwendet.

Im Gegensatz zur Garantie ist eine Gewährleistung jedoch “lediglich” eine Mängelhaftung. Das heißt, dass der Verkäufer/die Verkäuferin dafür Sorge zu tragen hat, dass das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt frei von jeglichen (versteckten) Mängeln ist, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind.

Der Verkäufer/die Verkäuferin hat dafür Sorge zu tragen, dass Schäden, die bereits zum Verkaufszeitpunkt bestanden haben und die Ihnen als Käufer*in verschwiegen wurden, nachzubessern und zu reparieren sind.

Ist der Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson das Richtige für Sie? Oder sollten Sie doch lieber auf ein Angebot aus dem Autohaus zurückgreifen?

Vor- und Nachteile des Gebrauchtwagenkaufs von einem Gebrauchtwagenhändler

Wie bereits erwähnt, sind Autohändler*innen dazu verpflichtet, Ihnen auf Ihren Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu garantieren.

Autokauf von Händler

Achten Sie darauf, dass das Autohaus im Kaufvertrag nicht “im Auftrag von” eines Privatkunden auftritt und versucht, Ihnen einen Vertrag für den Privatverkauf unterzujubeln. Lesen Sie sich den Vertrag vor Unterzeichnung gut durch, um Täuschungsversuche durch den Händler auszuschließen.

Vorteile:

  • Im Gegensatz zu Privatverkäufer*innen sind Autohändler*innen dazu verpflichtet, Ihnen mindestens 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung auf Ihren Gebrauchtwagen zu geben.
  • Zusätzliche Sicherheit für Sie als Käufer*in durch Funktions- und Sichtprüfung: Das Oberlandesgericht in Karlsruhe kam zu dem Urteil, dass Autohändler*innen einen Gebrauchtwagen einer Funktions- und Sichtprüfung unterziehen müssen (Aktenzeichen: 4 U 71/09). Sollten Schäden gefunden werden, so müssen Autohäuser diesen vor dem Verkauf auf den Grund gehen.

Nachteile:

  • Im Durchschnitt höhere Verkaufspreise als Fahrzeuge von Privatpersonen.

Vor- und Nachteile des Gebrauchtwagenkaufs von einer Privatperson

Auto Privat Verkäufer Käufer

Im Gegensatz zu Händler*innen sind Privatpersonen von der allgemeinen Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies wird im Kaufvertrag oft unter der Floskel “Auto privat verkauft wie gesehen” aufgeführt.

Auch wenn der Gewährleistungsausschluss nicht die versteckten Mängel ausschließt, müssen Privatpersonen für offensichtliche Mängel nicht nach Unterzeichnung des Kaufvertrags haften.

Wer sich auch die Suche nach einem Gebrauchtwagen von privat macht, wird auf Plattformen, wie mobile.de, eine große Auswahl an Fahrzeugen finden.

Stellen Sie sicher, dass Sie immer eine Probefahrt mit dem Fahrzeug absolvieren und den aktuellen Fahrzeughalter bzw. die aktuelle Fahrzeughalterin zu dem Fahrzeugzustand und -historie befragen. Dazu gehört auch der Blick in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief).

Falls möglich, lassen Sie das Auto in einer Werkstatt Ihres Vertrauens durchchecken und auf eventuelle Mängel, die nicht mit dem bloßen Auge zu sehen sind, untersuchen.

Vorteile:

  • Sie können ein Schnäppchen schlagen: Preislicher Verhandlungsspielraum und dadurch zumeist niedrigere Fahrzeugpreise als im Autohaus
  • Große Auswahl an Fahrzeugen: Sie sind nicht auf die Auswahl im Autohaus beschränkt sondern finden auf Plattformen, wie mobile.de, eine riesige Auswahl an Pkw
  • Sie erhalten Informationen zum Fahrzeug direkt vom Besitzer bzw. der Besitzerin

Nachteile:

  • Im Gegensatz zu Händlern werden privat verkaufte Fahrzeuge “gekauft wie gesehen”, das heißt, ohne vorher noch einmal von einer Werkstatt durchgecheckt worden zu sein. Außer Sie sind Kfz Sachverständiger*in, ist es für Sie unmöglich, 100% über das Innenleben des Fahrzeugs Bescheid zu wissen.
  • Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann der Verkäufer bzw. die Verkäuferin vom Haftungsausschluss Gebrauch machen.

5 Vorsichtsmaßnahmen für den Autokauf von privat

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann sehr nervenaufreibend sein. Besonders, wenn Sie von privat kaufen oder wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen möchten. Denn verständlicherweise möchten Sie ein gutes Fahrzeug ohne Mängel erhalten und beim Verkauf nichts falsch machen.

Vorgefertigte Vordrucke Kaufvertrag Auto privat

Daher ist es wichtig, den Prozess mit Vorsicht anzustoßen und eine Checkliste mit allen wichtigen Details zum Autokauf parat zu haben. Hier sind ein paar Dinge, die Sie beachten können.

1. Verwenden Sie eine Kaufvertragsvorlage

Sowohl als Autokäufer*in als auch -Verkäufer*in können Sie von der Verwendung einer vorgefertigten Kaufvertrag-Vorlage profitieren. Vor allem wenn Sie zum ersten Mal ein Auto von Privat kaufen oder verkaufen und sich mit der juristischen Seite der Transaktion nicht gut auskennen.

Auto von Privat Gekauft wie gesehen

Es ist zwar möglich, einen Kaufvertrag selbst zu verfassen, aber im Allgemeinen ist es ratsam, eine Vorlage zu verwenden, die von einem erfahrenen Anwalt bzw. einer erfahrenen Anwältin erstellt wurde.

So stellen Sie sicher, dass der Kfz-Kaufvertrag rechtsverbindlich ist und alle notwendigen Informationen enthält.

Rechtssichere Vordrucke zum Download finden Sie hier. Die Vertragsunterlagen von Swiftcourt sind digital, sicher und einfach für Ihren Verkauf/Kauf zu nutzen.

2. Prüfen Sie, ob „Auto privat gekauft wie gesehen“ oder Ähnliches enthalten ist

Wenn Sie als Verkaufender Gebrauch vom Haftungsausschluss für Privatverkäufer*innen machten möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der verwendete Vertrag, die Klausel “Auto privat gekauft wie gesehen” oder Ähnliches enthält.

Als Käufer*in ist es wichtig, dass Sie den Kaufvertrag vor dem Unterzeichnen auf Unstimmigkeiten untersuchen.

3. Beauftragen Sie einen Mechaniker/eine Mechanikerin für die Überprüfung

Bevor Sie ein Auto von privat kaufen, ist es empfehlenswert, dass Sie vor dem Kauf eine Inspektion von einem qualifizierten Mechaniker/ einer qualifizierten Mechanikerin durchführen lassen. So können Sie mögliche Mängel ausschließen, die zu einem späteren Zeitpunkt Probleme verursachen könnten.

KFZ Sachverständigen gekauft wie gesehen

Es ist auch eine gute Idee, den Kfz Sachverständigen um eine Probefahrt zu bitten, um sicherzugehen, dass das Auto in gutem Zustand ist.

Die Werkstatt Ihres Vertrauens sollte eine gründliche Inspektion von Motor, Getriebe, Aufhängung, Bremsen und anderen wichtigen Systemen durchführen und nach Anzeichen für frühere Unfälle oder Schäden suchen.

So haben Sie eine viel bessere Vorstellung davon, was Sie wirklich kaufen, und können bei Mängeln entsprechend mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin verhandeln.

4. Überprüfen Sie den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung

Bevor Sie auf der gepunkteten Linie unterschreiben, sollten Sie sich unbedingt die Zeit nehmen, den Vertrag gründlich zu lesen. Denn mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden, die in dem Dokument aufgeführt sind.

Wenn Sie sich die Zeit nehmen, den Vertrag sorgfältig durchzulesen, können Sie spätere unangenehme Überraschungen vermeiden. Vergewissern Sie sich also, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, dass Sie genau verstehen, worauf Sie sich einlassen.

5. Verwenden Sie ein Treuhandkonto

Der Kauf eines Autos ist eine wichtige Transaktion. Es handelt sich nicht nur um eine bedeutende finanzielle Investition, sondern auch um etwas, das Sie täglich benutzen werden.

Daher ist es wichtig, dass der Kaufprozess reibungslos abläuft. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist die Nutzung eines Treuhandkontos. Escrow ist ein Service, der das Geld des Käufers so lange behält, bis der Verkäufer die vereinbarte Ware oder Dienstleistung geliefert hat.

So können beide Parteien beruhigt sein, denn es wird sichergestellt, dass der Käufer das Auto erst bezahlt, wenn er es erhalten hat, und dass der Verkäufer die Zahlung erhält, sobald das Auto geliefert wurde.

Darüber hinaus kann Sie ein Treuhandkonto vor Betrug schützen, da die Gelder erst freigegeben werden, wenn beide Parteien ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.

Aus all diesen Gründen ist ein Treuhandkonto beim Autokauf von privat eine gute Wahl.

Wenn Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen und sicheren Zahlungsmethode sind, dann sollten Sie Swiftcourt's sichere Zahlung mit Treuhandservice nutzen. Dieser Zahlungsservice wurde speziell für private Auto-Transaktionen entwickelt und kann bequem mit Ihrem Online-Banking genutzt werden.

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Besteht ein Rückgaberecht für Gebrauchtwagen?

Bei einem Autokauf von Privatleuten besteht in der Regel kein Rückgaberecht. Allerdings können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, falls das Kfz Sachmängel aufweist, die im Auto Kaufvertrag nicht aufgeführt sind.

Ist der Pkw beispielsweise ein Unfallwagen, wird er aber als unfallfrei verkauft, so ist der Vertrag ungültig und der Verkäufer muss das Auto zurücknehmen. Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Gleiche gilt auch für den Autokauf beim Händler. Allerdings nehmen manche Autohäuser den Pkw aus Kulanz zurück.

Um mehr darüber zu erfahren, wann der Rücktritt vom Kaufvertrag funktioniert, können Sie auch diesen Artikel "Rücktritt vom Kaufvertrag Auto" lesen.

Fazit:

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von privat kaufen, ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen des Kaufvertrags verstehen. Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie alle Klauseln, wie „Kaufvertrag Auto Privat ohne Garantie" oder „Gekauft wie gesehen" lesen und verstehen.

Diese Klauseln bedeuten in der Regel, dass der Käufer das Auto in seinem aktuellen Zustand mit allen Fehlern und Mängeln annimmt.

Denken Sie daran: Ein Auto ist ein großer Kauf, also nehmen Sie sich Zeit und stellen Sie sicher, dass Sie bekommen, was Sie wollen! Bei weiteren Fragen zu rechtssicheren Vordrucken oder digitalen Kaufverträgen, kontaktieren Sie uns gerne.

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